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Informationen

Equidenpass
 
Seit 01. Juli 2009 muss jeder Equide (Pferd oder Esel) der in der Europäischen Union gehalten wird, einen Equidenpass besitzen. Gleichzeitig werden die Tiere mit einem Transponder gekennzeichnet und in eine zentrale Datenbank eingetragen.

In den Equidenpass muss eingetragen werden, ob das Pferd zur Schlachtung bestimmt ist oder nicht. Für zur Schlachtung bestimmte Pferde gilt zusätzlich die Bestandsbuchverordnung. Eine Änderung des Status Schlachtpferd in Nicht-Schlachtpferd ist jederzeit durch einen Tierarzt möglich. Der Pass muß nicht weggeschickt werden.

Hier können Sie den Equidenpaß beantragen:

Zuchtpferde
Equidenpässe für Zuchtpferde werden von den anerkannten Pferdezuchtverbänden in Verbindung mit der Zuchtbescheinigung für das Pferd ausgestellt. Die anerkannten Züchtervereinigungen dürfen nur für ihre Mitglieder tätig werden und für deren Pferde Equidenpässe ausstellen (Hengste, Wallache und Stuten). Sie stellen Equidenpässe für Pferde aus, die in ihrem Zuchtbuch eingetragen sind oder eingetragen werden können (Fohlen). Die Züchtervereinigungen können keine Equidenpässe für Pferde ausstellen, die keine Zuchtbescheinigung bekommen können. Die Zustän-digkeit gilt auch für importierte Zuchtpferde. 

Turnierpferde
Equidenpässe für Turnierpferde werden von der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) ausgestellt. Die FN stellt Equidenpässe aus für registrierte Pferde, die an offiziellen sportlichen Wettkämpfen teilnehmen aber nicht in einem Zuchtbuch eingetragen sind und eingetragen werden sollen und die noch keinen Equidenpass besitzen.

Alle anderen Equiden und Pferde, die noch keinen Pferdepass besitzen:
Equidenpässe für alle anderen Pferde und Esel werden in Bayern vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Landshamer Str. 11, 81929 München, Tel. 089-926967-200, ausgestellt.
 
Turnierpferd
Für jedes Turnierpferd muß ein vollständig ausgefüllter Equidenpass auf eine PS/PLS mitgenommen werden. Das Diagramm muß ausgefüllt und der Equidenpass sowie der Arzneimittelanhang muß vom Besitzer unter-schrieben sein. Das Pferd muß aktiv durch einen Nummernbrand oder einen Transponder (Chip) gekennzeichnet sein.
 


Equidenpass

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