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Informationen

Impfungen

Gemäß der LPO besteht für Turnierpferde eine Impflicht gegen Influenza- und Herpesviren. Details finden Sie auf den Websiten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der FEI. Ein Impfschutz gegen Tetanus sollte selbstverständlich sein.
 
Influenzavirus

Die Virusinfektionen der Atemwege zählen zu deninfektiösen Faktorenerkrankungen. Die wichtigsten Viren hierbei sind die Influenzaviren sowie Herpesviren des Pferdes. Gegen beide Virusgruppen existieren Impfstoffe, mit denen wirkungsvoll Immunpräventive betrieben werden kann.
Zur Verheilung einer belastbaren Immunität gegenüber dieser wichtigsten Atemwegsinfektion des Pferdes ist dieses in einem permanenten Impfzyklus zu halten. Dieser beginnt mit der Durchführung der Grundimmunisierung im fünften Lebensmonat des Fohlens oder noch später. 
Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von sechs bis acht Wochen und muß gefolgt sein von einer dritten Impfung ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung.
Wichtig ist, die Fohlen nicht zu früh zu impfen, da zum einen mütterliche Antikörper aus dem Kolostrum von geimpften Stuten oder von Influenzainfizierten Stuten, über den sechsten Monat hinaus im Fohlen persistieren und den Impferfolg gefährden können. Drinngend sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von sechs Monaten zu empfehlen.
 
Herpesvirus 

Neben den Influenzaviren, spielen die Herpesviren des Pferdes eine besondere Rolle. Zur sinnvollen Prävention von Atemwegsinfektionen gehört neben der Impfung mit Pferdeinfluenzaimpfstoffen auch die Impfung mit Equinen Herpesviren der Typen EHV 1 und EHV 4. Mit derartigen Impfstoffen sollten Fohlen ebenfalls erstmals im Alter des 5. Lebensmonats grundimunisiert werden, wobei die 2. Impfung im Abstand von 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung durchgeführt wird. 6 Monate nach der 2. Impfung erfolgt die 3. Impfung zum Abschluß der Grundimunisierung. Wiederholungsimpfungen weden in 6-monatigen Intervall durchgeführt. 

Wundstarrkrampf 

Der Erreger des Wundstarrkrampfes lebt immer in der Umgebung des Pferdes und ist infektionsüchtigem Zustand ständig präsent. Die Schutzimpfung gegen den Wundstarrkrampf ist eine der wirkungsvollsten Schutzimpfungen in der Pferdemedizin. Jedes Pferd sollte aufgrund der permanenten Infektionsgefahr gegen Tetanus schutzgeimoft sein. Werden Fohlen im Alter des 6.Lebensmonats grundimunisiert, reagieren sie mit einer Immunantwort, die Schutz über die Dauer eines weiteren Jahres verleiht. Das Intervall zwischen den beiden Impfungen der Grundimunisierung sollte dann etwa 8 - 10 Wochen betragen. 
Die erste Wiederholungsimpfung erfolgt ein Jahr nach dieser Grundimunisierung, weitere Schutzimpfungen erfolgen in 2-3 jährigem Intervall.

Tollwut 

Die Tollwuterkrankung beim Pferd ist ein individuelles Ereignis, da nur das vom infizierten Fleischfresser (Fuchs, Hund) gebissene Pferd erkrankt, die Infektion per Kontakt jedoch nicht auf weitere Pferde überträgt. Pferde in Weidehaltung mit Tollwutexposition, speziell bei Offenhaltung, sollten gegen Tollwut schutzgeimpft werden. Fohlen können ab dem abgeschlossenem 4. Lebensmonat zu jedem Zeitpunkt in ein Immunisierungs-programm einbezogen werden. Zur Erzielung eines belastbaren Impfschutzes genügt eine einzige Impfung alle zwei Jahre.
 


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