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Wichtige Information zur neuen Gebührenordnung (GOT)

Liebe Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer,
 
wie Sie sicher durch zahlreiche Pressemitteilungen erfahren haben, ist am 22. November 2022 die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in Kraft getreten.
 
Die Tierärztegebührenordnung ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden.
In 23 Jahren wurden die Gebühren zwei Mal um insgesamt 24 % angepasst.
 
Inflationsbedingt stiegen die Preise im gleichen Zeitraum um 33,3% und die Bruttolohnentwicklung stieg um 62 %. Um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung auch in der Zukunft zu gewährleisten, wurde von der Bundesregierung ein unabhängiges externes Institut mit der Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beauftragt.< Der aus der Evaluierung resultierende Entwurf wurde mit den beteiligten Verbänden und Gruppen (z.B. Tierärzte, Tierschutzorganisationen, Zuchtverbände, Bauernverband, Deutsche Reiterliche Vereinigung usw.) diskutiert.
Daraus ist dann die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) entstanden.
 
Dies alles ist bereits vor Jahren auf den Weg gebracht worden und berücksichtigt noch nicht die aktuell hohe Inflation sowie die Unwägbarkeiten, die aufgrund des Ukrainekrieges und der damit verbundenen steigenden Energiekosten entstanden sind.
 
Wir wissen, dass die Gebührenerhöhung nun zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommt, aber auch wir Tierärzte haben mit erheblich gestiegenen Kosten zu kämpfen.
 
Hinzu kommen auch die deutlich gestiegenen Preise für Kraftstoff oder die aufwändige Instandhaltung der teilweise sehr teuren medizinischen Geräte, um Ihrem Pferd eine Behandlung auf höchstem Niveau zu bieten.
 
Was ändert sich nun?
 
Die Gebühren für die Behandlungen haben sich in den meisten Fällen um 20% bis 30% erhöht.
 
Zusätzlich muss ab sofort bei einer Behandlung in Außenpraxis pro Besitzer eine Hausbesuchsgebühr in Höhe von 34,50 € netto pro Besuch abgerechnet werden. Diese darf nicht auf mehrere Pferdebesitzer aufgeteilt werden.
 
 
Das Wegegeld beträgt nun 3,50 € pro Doppelkilometer.
Hierdurch werden unter anderem die Spritkosten sowie die Einrichtung und Instandhaltung der Praxisfahrzeuge abgegolten.
Das Wegegeld wird weiterhin nur anteilig berechnet, wenn mehrere Ställe angefahren bzw. mehrere Pferde in einem Stall behandelt werden.
Es müssen jedoch mindestens 13,50 € netto pro Besitzer in Rechnung gestellt werden.
 
Wir Tierärzte sind dazu verpflichtet, uns an diese Regelungen zu halten und dürfen die Gebühren der GOT nicht unterschreiten.
 
Was können Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer tun, um die Kosten möglichst gering zu halten?
 
Allgemein gilt der Rat, außer in Notfa¨llen, unsere Dienste werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen.
 
Außerhalb dieser Zeiten gilt der erho¨hte Gebu¨hrensatz (2-4fach) und es muss eine Notdienstgebu¨hr von einmalig 50 € erhoben werden.
 
Schließen Sie eine Operationskosten- oder eine Tierkrankenversicherung für Ihr Pferd ab.
Hiermit kann häufig ein größerer Anteil der Tierarztkosten aufgefangen werden.
 
Weitere interessante Informationen sowie die neue GOT zur Einsicht finden Sie auf folgenden Webseiten:
 
Gesellschaft für Pferdemedizin (video):
 
https://gpm-vet.de/infothek/164-gpm-talkrunde-zur-neuen-got-fuer-pferdebesitzerinnen-und-tieraerztinnen
 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
 
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/65-tieraerztegebuehren.html
 
Bundestierärztekammer:
 
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/
 
Bundesverband praktizierender Tierärzte:
 
https://www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt-fuer-sie/Tierbesitzer/got/
 


 
 > Infos zur GOT als PDF



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